payOS freut sich über Ihren Besuch auf ihren Webseiten und bedankt sich für das Interesse
an ihren Dienstleistungen. Die Zufriedenheit ihrer Kunden ist das zentrale Anliegen von
payOS. Daher wird ein effektiver Schutz der personenbezogenen Daten der Kunden
sichergestellt. payOS behandelt Ihre sensiblen Daten mit höchster Vertraulichkeit. Zur
Schaffung größtmöglicher Transparenz wird nachstehend erläutert, welche Daten von
Kunden erhoben und verwendet werden:
1. Umfang und Verwendungszweck der erhobenen Daten
Personenbezogene Daten, d.h. Einzelangaben über persönliche oder sachliche
Verhältnisse bestimmter oder bestimmbarer Personen, werden erhoben oder
verwendet, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder
Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden über die Erbringung der
Dienstleistungen durch payOS erforderlich ist. Hierzu werden insbesondere Daten für
die Ermöglichung der Abwicklung des Vertragsverhältnisses, für die Nutzung
zusätzlicher Dienstleistungen von payOS sowie der Entgeltermittlung und
-abrechnung erhoben und verwendet. Zu diesen Daten zählen beispielsweise der
Name des Kunden, Geburtsdatum, Nummer des Personalausweises, Adresse,
Bezahlart (z.B. Kontoverbindung), Telefonnummer und Email-Adresse.
2. Erhebung/Verwendung und Löschung von Bestandsdaten
-
Es werden ausschließlich die Angaben zur Person (z.B. Name und Anschrift) und die
Vertragsmerkmale (z.B. Daten über den Vertragsschluss, Zugangsdaten etc.)
erhoben und verwendet, die für die Vertragsbegründung, -abwicklung und -gestaltung
notwendig sind.
-
Die Bestandsdaten werden mit Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses
folgenden Kalenderjahres gelöscht, soweit sie nicht gemäß Ziff. 3.
und/oder 4. als Nutzungs- und/oder Abrechnungsdaten oder aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen erhoben und verwendet werden.
3. Erhebung/Verwendung und Löschung von Nutzungsdaten
-
Es werden die Daten über die personenbezogene Berechtigungskennung (Loginname
und Passwort) und über die durchzuführenden Transaktionen (z.B. Zuordnung
zu beteiligten Contentanbietern, Höhe des Entgelts, Daten des Zugangs und die
Bezahlart) erhoben und verwendet.
-
Die erhobenen Nutzungsdaten werden grundsätzlich nach der Durchführung der
Transaktion gelöscht oder anonymisiert, soweit sie nicht gemäß Ziff. 2. und/oder 4.
als Bestands- und/oder Abrechnungsdaten oder aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen erhoben und verwendet werden. Die Daten werden über das Ende
der Transaktion hinaus nur verwendet, soweit sie für weitere Transaktionen, für die
Abrechnung oder für weitere Dienstleistungen, die Kunden von payOS in Anspruch
nehmen, erforderlich sind.
4. Entgeltermittlung und Abrechnung
-
Die für die Ermittlung des Entgelts und zu der Abrechnung erforderlichen Daten
werden erhoben und verwendet. Dabei werden die in Ziff. 3. genannten Nutzungsdaten,
die Anschrift des Kunden und die Daten zur Ermittlung des Entgelts erhoben
und verarbeitet. Dazu zählen ferner Informationen über erfolgte Zahlungen mit
Buchungsdatum und ggf. Daten und Informationen zu erfolgten Stornierungen von
Kunden.
-
Wird eine konkrete Nutzung abgerechnet, werden die für die Ermittlung des Entgelts
und zu der Abrechnung erforderlichen Daten bis zu sechs Monate nach der
Versendung der Rechnung an den Kunden gespeichert. Werden gegen die Höhe des
Entgelts oder vor Ablauf der Frist von sechs Monaten Einwendungen erhoben oder
werden Rechnungen nicht beglichen, dürfen die Abrechnungsdaten bis zur
abschließenden Klärung der Einwendungen oder bis zur Zahlung der Rechnung
gespeichert werden. Über den in Satz 1 oder 2 genannten Zeitraum hinaus werden
die zur Abrechnung erforderlichen Daten nur erhoben und verwendet, soweit diese
gemäß Ziff. 2. und/oder 3. als Bestands- und/oder Nutzungsdaten oder aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen erhoben und verwendet werden.
5. Datenbehandlung bei Anhaltspunkten auf Nichtleistung des Entgelts
Soweit tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, die zum Aufdecken sowie Unterbinden
von Leistungserschleichungen und sonstigen rechtswidrigen Inanspruchnahmen der
Dienstleistungen von payOS erforderlich sind, darf payOS zum Zweck der
Durchsetzung eigener Ansprüche personenbezogene Daten erheben und verwenden.
6. Sperrung von Daten
Stehen gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen einer
Löschung von personenbezogenen Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung des
Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist, entgegen, tritt an die Stelle der
Löschung eine Sperrung.
Stand: November 2008
payOS freut sich über Ihren Besuch auf ihren Webseiten und bedankt sich für das Interesse
an ihren Dienstleistungen. Die Zufriedenheit ihrer Anbieter ist die Grundlage einer
dauerhaften Geschäftsbeziehung und das zentrale Anliegen von payOS. Daher wird ein
effektiver Schutz der personenbezogenen Daten der Anbieter sichergestellt. payOS
behandelt Ihre sensiblen Daten mit höchster Vertraulichkeit. Zur Schaffung größtmöglicher
Transparenz wird nachstehend erläutert, welche Daten von Anbietern erhoben und
verwendet werden:
1. Umfang und Verwendungszweck der erhobenen Daten
Personenbezogene Daten, d.h. Einzelangaben über persönliche oder sachliche
Verhältnisse des Anbieters, werden erhoben oder verwendet, soweit dies für die
Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses
mit dem Anbieter erforderlich ist. Hierzu werden insbesondere Daten
für die Ermöglichung der Abwicklung des Geschäftsverhältnisses sowie der
Provisionsermittlung und -abrechnung erhoben und verwendet. Zu diesen Daten
zählen beispielsweise der Name (ggf. die Firma des Anbieters mit Vertretungsverhältnissen),
Adresse, Ansprechpartner, Kontoverbindung, Telefonnummer,
Email-Adresse, ggf. USt-Identnr., Steuernummer und Gewerbeunterlagen (Nachweis
für den Vorsteuerabzug).
2. Erhebung/Verwendung und Löschung von Bestandsdaten
-
Es werden ausschließlich die Angaben zur Person (z.B. Name und Anschrift) und die
Vertragsmerkmale (z.B. Daten über den Vertragsschluss, Auszahlungsdaten, Daten
über vermittelte Vertragsschlüsse mit Kunden etc.) erhoben und verwendet, die für
die Vertragsbegründung, -abwicklung und -gestaltung notwendig sind.
-
Die Bestandsdaten werden mit Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses
folgenden Kalenderjahres gelöscht, soweit sie nicht gemäß Ziff. 3.
und/oder 4. als Nutzungs- und/oder Abrechnungsdaten oder aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen erhoben und verwendet werden.
3. Erhebung/Verwendung und Löschung von Nutzungsdaten
-
Es werden die Daten über die personenbezogene Berechtigungskennung
(Anbieter-ID, Zugangsdaten) und über die durchzuführenden Transaktionen
(z.B. Zuordnung von erfolgreichen Vertragsvermittlungen zum Anbieter, Höhe der
Provision für die Vermittlung, Datum des Eingangs und die Kontoverbindung)
erhoben und verwendet.
-
Die erhobenen Nutzungsdaten werden grundsätzlich nach der Durchführung einer
Transaktion gelöscht oder anonymisiert, soweit sie nicht gemäß Ziff. 2. und/oder 4.
als Bestands- und/oder Abrechnungsdaten oder aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen erhoben und verwendet werden. Die Daten werden über das Ende
einer Transaktion hinaus nur verwendet, soweit sie für weitere Transaktionen oder für
die Abrechnung gegenüber dem Anbieter erforderlich sind.
4. Entgeltermittlung und Abrechnung
-
Die für die Ermittlung der Provision und zu der Abrechnung erforderlichen Daten
werden erhoben und verwendet. Dabei werden die in Ziff. 3. genannten Nutzungsdaten,
die Anschrift des Anbieters und/oder des Rechnungsempfängers und die
Daten zur Ermittlung der Provision erhoben und verarbeitet. Dazu zählen ferner
Informationen über erfolgte Zahlungen mit Buchungsdatum und ggf. Daten und
Informationen zu erfolgten Stornierungen von Kunden.
-
Die für die Ermittlung der Provision und zu der Abrechnung erforderlichen Daten
werden bis zu sechs Monate nach der Versendung der Rechnung bzw. nach erfolgter
Überweisung oder Versendung von Schecks gespeichert. Werden gegen die Höhe
der Provision oder vor Ablauf der Frist von sechs Monaten Einwendungen erhoben
oder werden Rechnungen nicht beglichen, dürfen die Abrechnungsdaten bis zur
abschließenden Klärung der Einwendungen oder bis zur Zahlung der Rechnung
gespeichert werden. Über den in Satz 1 oder 2 genannten Zeitraum hinaus werden
die zur Abrechnung erforderlichen Daten nur erhoben und verwendet, soweit diese
gemäß Ziff. 2. und/oder 3. als Bestands- und/oder Nutzungsdaten oder aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen erhoben und verwendet werden.
5. Datenbehandlung bei Anhaltspunkten auf Nichtleistung des Nutzungsentgelts
Soweit tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, die zum Aufdecken sowie Unterbinden
von Leistungserschleichungen und sonstigen rechtswidrigen Inanspruchnahmen der
Dienstleistungen von payOS erforderlich sind, darf payOS zum Zweck der
Durchsetzung eigener Ansprüche personenbezogene Daten erheben und verwenden.
6. Sperrung von Daten
Stehen gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen einer
Löschung von personenbezogenen Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung des
Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist, entgegen, tritt an die Stelle der
Löschung eine Sperrung.
Stand: November 2008