payOS Datenschutz

Datenschutzerklärung Kunden

payOS freut sich über Ihren Besuch auf ihren Webseiten und bedankt sich für das Interesse an ihren Dienstleistungen. Die Zufriedenheit ihrer Kunden ist das zentrale Anliegen von payOS. Daher wird ein effektiver Schutz der personenbezogenen Daten der Kunden sichergestellt. payOS behandelt Ihre sensiblen Daten mit höchster Vertraulichkeit. Zur Schaffung größtmöglicher Transparenz wird nachstehend erläutert, welche Daten von Kunden erhoben und verwendet werden:

1. Umfang und Verwendungszweck der erhobenen Daten

Personenbezogene Daten, d.h. Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse bestimmter oder bestimmbarer Personen, werden erhoben oder verwendet, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden über die Erbringung der Dienstleistungen durch payOS erforderlich ist. Hierzu werden insbesondere Daten für die Ermöglichung der Abwicklung des Vertragsverhältnisses, für die Nutzung zusätzlicher Dienstleistungen von payOS sowie der Entgeltermittlung und -abrechnung erhoben und verwendet. Zu diesen Daten zählen beispielsweise der Name des Kunden, Geburtsdatum, Nummer des Personalausweises, Adresse, Bezahlart (z.B. Kontoverbindung), Telefonnummer und Email-Adresse.

2. Erhebung/Verwendung und Löschung von Bestandsdaten

  1. Es werden ausschließlich die Angaben zur Person (z.B. Name und Anschrift) und die Vertragsmerkmale (z.B. Daten über den Vertragsschluss, Zugangsdaten etc.) erhoben und verwendet, die für die Vertragsbegründung, -abwicklung und -gestaltung notwendig sind.
  2. Die Bestandsdaten werden mit Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres gelöscht, soweit sie nicht gemäß Ziff. 3. und/oder 4. als Nutzungs- und/oder Abrechnungsdaten oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erhoben und verwendet werden.

3. Erhebung/Verwendung und Löschung von Nutzungsdaten

  1. Es werden die Daten über die personenbezogene Berechtigungskennung (Loginname und Passwort) und über die durchzuführenden Transaktionen (z.B. Zuordnung zu beteiligten Contentanbietern, Höhe des Entgelts, Daten des Zugangs und die Bezahlart) erhoben und verwendet.
  2. Die erhobenen Nutzungsdaten werden grundsätzlich nach der Durchführung der Transaktion gelöscht oder anonymisiert, soweit sie nicht gemäß Ziff. 2. und/oder 4. als Bestands- und/oder Abrechnungsdaten oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erhoben und verwendet werden. Die Daten werden über das Ende der Transaktion hinaus nur verwendet, soweit sie für weitere Transaktionen, für die Abrechnung oder für weitere Dienstleistungen, die Kunden von payOS in Anspruch nehmen, erforderlich sind.

4. Entgeltermittlung und Abrechnung

  1. Die für die Ermittlung des Entgelts und zu der Abrechnung erforderlichen Daten werden erhoben und verwendet. Dabei werden die in Ziff. 3. genannten Nutzungsdaten, die Anschrift des Kunden und die Daten zur Ermittlung des Entgelts erhoben und verarbeitet. Dazu zählen ferner Informationen über erfolgte Zahlungen mit Buchungsdatum und ggf. Daten und Informationen zu erfolgten Stornierungen von Kunden.
  2. Wird eine konkrete Nutzung abgerechnet, werden die für die Ermittlung des Entgelts und zu der Abrechnung erforderlichen Daten bis zu sechs Monate nach der Versendung der Rechnung an den Kunden gespeichert. Werden gegen die Höhe des Entgelts oder vor Ablauf der Frist von sechs Monaten Einwendungen erhoben oder werden Rechnungen nicht beglichen, dürfen die Abrechnungsdaten bis zur abschließenden Klärung der Einwendungen oder bis zur Zahlung der Rechnung gespeichert werden. Über den in Satz 1 oder 2 genannten Zeitraum hinaus werden die zur Abrechnung erforderlichen Daten nur erhoben und verwendet, soweit diese gemäß Ziff. 2. und/oder 3. als Bestands- und/oder Nutzungsdaten oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erhoben und verwendet werden.

5. Datenbehandlung bei Anhaltspunkten auf Nichtleistung des Entgelts

Soweit tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, die zum Aufdecken sowie Unterbinden von Leistungserschleichungen und sonstigen rechtswidrigen Inanspruchnahmen der Dienstleistungen von payOS erforderlich sind, darf payOS zum Zweck der Durchsetzung eigener Ansprüche personenbezogene Daten erheben und verwenden.

6. Sperrung von Daten

Stehen gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen einer Löschung von personenbezogenen Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist, entgegen, tritt an die Stelle der Löschung eine Sperrung.

Stand: November 2008

Datenschutzerklärung Anbieter

payOS freut sich über Ihren Besuch auf ihren Webseiten und bedankt sich für das Interesse an ihren Dienstleistungen. Die Zufriedenheit ihrer Anbieter ist die Grundlage einer dauerhaften Geschäftsbeziehung und das zentrale Anliegen von payOS. Daher wird ein effektiver Schutz der personenbezogenen Daten der Anbieter sichergestellt. payOS behandelt Ihre sensiblen Daten mit höchster Vertraulichkeit. Zur Schaffung größtmöglicher Transparenz wird nachstehend erläutert, welche Daten von Anbietern erhoben und verwendet werden:

1. Umfang und Verwendungszweck der erhobenen Daten

Personenbezogene Daten, d.h. Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse des Anbieters, werden erhoben oder verwendet, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Anbieter erforderlich ist. Hierzu werden insbesondere Daten für die Ermöglichung der Abwicklung des Geschäftsverhältnisses sowie der Provisionsermittlung und -abrechnung erhoben und verwendet. Zu diesen Daten zählen beispielsweise der Name (ggf. die Firma des Anbieters mit Vertretungsverhältnissen), Adresse, Ansprechpartner, Kontoverbindung, Telefonnummer, Email-Adresse, ggf. USt-Identnr., Steuernummer und Gewerbeunterlagen (Nachweis für den Vorsteuerabzug).

2. Erhebung/Verwendung und Löschung von Bestandsdaten

  1. Es werden ausschließlich die Angaben zur Person (z.B. Name und Anschrift) und die Vertragsmerkmale (z.B. Daten über den Vertragsschluss, Auszahlungsdaten, Daten über vermittelte Vertragsschlüsse mit Kunden etc.) erhoben und verwendet, die für die Vertragsbegründung, -abwicklung und -gestaltung notwendig sind.
  2. Die Bestandsdaten werden mit Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres gelöscht, soweit sie nicht gemäß Ziff. 3. und/oder 4. als Nutzungs- und/oder Abrechnungsdaten oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erhoben und verwendet werden.

3. Erhebung/Verwendung und Löschung von Nutzungsdaten

  1. Es werden die Daten über die personenbezogene Berechtigungskennung (Anbieter-ID, Zugangsdaten) und über die durchzuführenden Transaktionen (z.B. Zuordnung von erfolgreichen Vertragsvermittlungen zum Anbieter, Höhe der Provision für die Vermittlung, Datum des Eingangs und die Kontoverbindung) erhoben und verwendet.
  2. Die erhobenen Nutzungsdaten werden grundsätzlich nach der Durchführung einer Transaktion gelöscht oder anonymisiert, soweit sie nicht gemäß Ziff. 2. und/oder 4. als Bestands- und/oder Abrechnungsdaten oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erhoben und verwendet werden. Die Daten werden über das Ende einer Transaktion hinaus nur verwendet, soweit sie für weitere Transaktionen oder für die Abrechnung gegenüber dem Anbieter erforderlich sind.

4. Entgeltermittlung und Abrechnung

  1. Die für die Ermittlung der Provision und zu der Abrechnung erforderlichen Daten werden erhoben und verwendet. Dabei werden die in Ziff. 3. genannten Nutzungsdaten, die Anschrift des Anbieters und/oder des Rechnungsempfängers und die Daten zur Ermittlung der Provision erhoben und verarbeitet. Dazu zählen ferner Informationen über erfolgte Zahlungen mit Buchungsdatum und ggf. Daten und Informationen zu erfolgten Stornierungen von Kunden.
  2. Die für die Ermittlung der Provision und zu der Abrechnung erforderlichen Daten werden bis zu sechs Monate nach der Versendung der Rechnung bzw. nach erfolgter Überweisung oder Versendung von Schecks gespeichert. Werden gegen die Höhe der Provision oder vor Ablauf der Frist von sechs Monaten Einwendungen erhoben oder werden Rechnungen nicht beglichen, dürfen die Abrechnungsdaten bis zur abschließenden Klärung der Einwendungen oder bis zur Zahlung der Rechnung gespeichert werden. Über den in Satz 1 oder 2 genannten Zeitraum hinaus werden die zur Abrechnung erforderlichen Daten nur erhoben und verwendet, soweit diese gemäß Ziff. 2. und/oder 3. als Bestands- und/oder Nutzungsdaten oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erhoben und verwendet werden.

5. Datenbehandlung bei Anhaltspunkten auf Nichtleistung des Nutzungsentgelts

Soweit tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, die zum Aufdecken sowie Unterbinden von Leistungserschleichungen und sonstigen rechtswidrigen Inanspruchnahmen der Dienstleistungen von payOS erforderlich sind, darf payOS zum Zweck der Durchsetzung eigener Ansprüche personenbezogene Daten erheben und verwenden.

6. Sperrung von Daten

Stehen gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen einer Löschung von personenbezogenen Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist, entgegen, tritt an die Stelle der Löschung eine Sperrung.

Stand: November 2008