Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen gegenüber Anbietern
1. Gegenstand des Vertrags/Geltungsbereich
1.1 Leistungsbeschreibung der IPPS Media GmbH
a) digitale Güter
Die IPPS Media GmbH betreibt als "access provider" mit der Plattform payOS (im Folgenden kurz payOS) im eigenen Namen die datenmäßige Erfassung von Kunden, die Interesse an hochwertigen Inhalten der Angebote eines Contentanbieters haben. payOS verfügt über ein elektronisches Bezahlsystem, über welches gegenüber dem Kunden eine Gebühr für die Zugangsgewährung berechnet wird. Darüber hinaus überprüft payOS Kunden vor der Zugangsgewährung in speziellen Verfahren (z.B. anhand interner Blacklists).
b) Versandwaren
payOS ermöglicht Anbietern über diverse Schnittstellen die Abrechnung von Online-Shops mit Versandwaren. Bei einem Verkauf von Waren, der durch die Bereitstellung des Dienstes von payOS zustande kommt, wird der Vertrag direkt zwischen dem Anbieter und dem Käufer geschlossen. Auf diesen Umstand hat der Anbieter den Käufer entsprechend hinzuweisen. Er muss gegenüber Käufern ebenso deutlich machen, dass payOS nicht für Verluste oder Schäden haftet, die aus einem solchen Vertrag entstehen. Eine Abrechnung von Versandwaren über die Zahlungsart Kreditkarte ist nur in Verbindung mit einem eigenen Akzeptanzvertrag bei einem Acquirer möglich, den payOS dem Anbieter über einen externen Dienstleister vermitteln kann. Für diesen Vertrag fallen zusätzliche Kosten an.
c) Allgemeines
payOS bietet zudem mit seinem Partnerprogramm eine Dienstleistung für Anbieter von digitalem Content und von Versandwaren gleichermaßen an, die das Ziel verfolgt, deren Angebote am Markt bekannter zu machen, den Traffic zu erhöhen und zu deutlich steigenden Umsätzen zu führen. Im Rahmen des payOS-Partnerprogramms bewerben teilnehmende Vermittler (Webmaster) das Online-Angebot der Anbieter elektronisch und erhalten im Fall eines durch sie vermittelten Vertragsschlusses zwischen payOS und deren Kunden eine Provision. payOS übernimmt für den Anbieter die gesamte Abwicklung des Partnerprogramms. Dies erstreckt sich auch auf das Verbuchen und Auszahlen der Provisionen an die Webmaster.
Gegenstand dieser Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbeziehung zwischen payOS und Anbietern. Dem Anbieter ist bekannt, dass payOS aufgrund technischer Gegebenheiten, wie z. B. der möglichen Überlastung von Telekommunikationsnetzen, die ständige Verfügbarkeit des Zugangs von Kunden zu Angeboten der Anbieter nicht gewährleisten kann. Die Leistung von payOS beschränkt sich deshalb auf die genannten Tätigkeiten während 95 % der Gesamtzeit eines Monats. Soweit die Leistung von payOS in Folge von Wartungsarbeiten eingeschränkt werden muss, soll der Anbieter zuvor hierüber unterrichtet werden.
1.2 Geltungsbereich
Die folgenden Vertrags- und Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage der vertraglichen Beziehung zwischen payOS und den Anbietern. Dies gilt auch für den Fall, dass Anbieter im Einzelfall entgegenstehende Geschäftsbedingungen zugrunde legen. Diese werden von payOS nicht angenommen, insbesondere auch dann nicht, wenn payOS in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen eines Anbieters ihre Leistungen erbringt. Etwas anderes gilt nur, wenn dies von payOS schriftlich akzeptiert worden ist.
2. Durchführung des Vertrags
2.1 Zustandekommen des Vertrags
Der Anbieter trägt seinen Namen oder seine Firma unter Angabe der Vertretungsverhältnisse mit Postanschriften, Kontoverbindung, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und ggf. Umsatzsteuer-Nachweis (vgl. Ziff. 4.3) in die von payOS online zur Verfügung gestellte Eingabemaske ein und schickt die Daten elektronisch an payOS. Der Anbieter ist verpflichtet, seine Daten wahrheitsgemäß anzugeben.
payOS ermöglicht dem Anbieter über eine online zur Verfügung gestellte Eingabemaske die Einrichtung des Payments. payOS überprüft die Daten und bestätigt dem Anbieter die Einrichtung des Payments.
Der Vertrag zwischen payOS und dem Anbieter kommt mit der Online-Registrierung und gleichzeitiger Beauftragung des Dienstes von payOS zustande. Ein Vertrag kommt zudem nur zustande mit Anbietern, die über 18 Jahre alt sind.
2.2 Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses
Sämtliche Informationen zu diesem Vertrag werden von payOS an die vom Anbieter im Anmeldeformular individuell benannte E-Mail-Adresse versandt.
3. Pflichten des Anbieters/Folgen von Pflichtverletzungen
3.1 Informationspflichten des Anbieters
Der Anbieter informiert sich vor Inanspruchnahme der Dienstleistung über die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die aktuellen Preise und Konditionen, die unter http://www.payOS.de abrufbar sind. Der Anbieter ist ferner verpflichtet, Anfragen von payOS unverzüglich und wahrheitsgemäß zu beantworten.
3.2 Dauerhafte Bereitstellung von Content
Der Anbieter von digitalem Content ist verpflichtet, den Kunden hochwertigen Content dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählt auch, dass der Contentanbieter den Kunden die jeweils für die Nutzung des Contents erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte einräumt. Der Contentanbieter ist auch verpflichtet, den Content regelmäßig zu aktualisieren und zu pflegen.
3.3 Kennzeichnungspflicht
Der Anbieter weist auf seinen Internetseiten gemäß §§ 5, 6 TMG deutlich darauf hin (Impressum), dass er Diensteanbieter im Sinne des TMG ist und eigene Informationen verbreitet.
3.4 Einhaltung rechtlicher Vorschriften
Der Anbieter verpflichtet sich gegenüber payOS, mit durch den Kunden zugänglichen Webseiten nicht gegen das Recht zu verstoßen, insbesondere Verletzungen von Strafrecht, Urheberrecht, Jugendschutzrecht, Marken- und sonstigen Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten zu unterlassen.
3.5 Folgen eines Verstoßes gegen rechtliche Vorschriften
Verstößt der Anbieter gegen die Pflichten aus Ziff. 3.3 bzw. 3.4, ist er zu der Unterlassung des weiteren Verstoßes und zum Ersatz des payOS entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung des Vertragspartners (payOS) von Schadenersatz- und auch von Ersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Befugnis von payOS zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt unberührt.
3.6 Kontrollpflichten
Der Anbieter kontrolliert die auf seinen Webseiten verbreiteten Informationen in regelmäßigen Abständen, d. h. er stellt sicher, dass die in Ziff. 3.4 genannte Verpflichtung zur Einhaltung rechtlicher Vorschriften stets gewahrt ist. payOS ist nicht verpflichtet, die von Anbietern verbreiteten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
3.7 Vorläufige Unterbrechung der Zugangsgewährung zu Webseiten (Sperrung)
payOS ist berechtigt, Kunden den Zugang zu Webseiten des Anbieters vorübergehend nicht zu gewähren, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Webseite vorliegt, insbesondere aufgrund einer nicht offensichtlich unbegründeten Abmahnung eines vermeintlich Verletzten, oder aufgrund von Ermittlungen staatlicher Behörden. Die Unterbrechung der Zugangsgewährung ist, soweit möglich, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Anbieter ist über die Unterbrechung der Zugangsgewährung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. Die Unterbrechung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder sämtliche rechtswidrigen Inhalte entfernt sind.
payOS ist ferner berechtigt, Kunden den Zugang zu einer Webseite des Anbieters vorübergehend nicht zu gewähren, wenn diese Webseite nicht erreichbar oder die Kommunikation des Kunden mit dieser Webseite aus sonstigen Gründen nicht möglich ist.
4. Abrechnung
4.1 Provisionsanspruch
Der Anbieter erhält eine Provision aus der Vergütung, die payOS von einem Kunden für die Gewährleistung des Zugangs zu den Webseiten des Anbieters oder für den Kauf von Waren beim Anbieter erhält.
4.2 Höhe der Provision
Die Höhe der Provision ergibt sich aus den online veröffentlichten Preislisten oder aus einer Individualvereinbarung.
4.3 Fälligkeit und Auszahlung der Provision
Der Provisionsanspruch wird am 20. Kalendertag des Monats fällig, der auf den Monat folgt, in dem payOS den Umsatz mit dem Kunden erzielt hat (Folgemonat).
Die Provision des Anbieters verbucht payOS auf das individuell für den Anbieter eingerichtete virtuelle Konto (Kontokorrent). payOS zahlt die fällige Provision zwischen dem 15. und dem 20. Kalendertag des Folgemonats an den Anbieter aus. Kommt der Anbieter seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht oder nicht vollständig nach, und ist die Vertragsverletzung nicht verhältnismäßig geringfügig, so ist payOS zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts an der fälligen Provision berechtigt.
Die Auszahlung der Provision erfolgt nur dann zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, wenn der Anbieter durch Mitteilung seiner USt-Identnr./Steuernr. und Vorlage einer gültigen Bestätigung des zuständigen Finanzamtes (z.B. Formular USt 1 TN) oder eines Steuerberaters in jedem Steuerjahr aktuell nachweist, dass er berechtigt ist, in Rechnungen gemäß § 14 UStG einen gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer gem. § 14 Abs. 4 UStG vorzunehmen.
Leistungen und Provisionen im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG werden per Gutschrift durch payOS abgerechnet. Die Gutschrift verliert die Wirkung einer Rechnung, wenn der Empfänger der Gutschrift innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang widerspricht. Danach erfolgt eine Provisionsauszahlung nur noch gegen Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung des Anbieters gem. § 14 Abs. 4 UStG.
Die Zahlung an den Anbieter nimmt payOS grundsätzlich per Überweisung auf das von diesem angegebene Konto vor. Bei Falschangaben des Anbieters zu seiner Bankverbindung werden diesem die entstandenen Überweisungskosten in Abzug gebracht. Per Überweisung zu vergütende Provisionsansprüche, die in einem Monat den Betrag von € 10,- unterschreiten, werden in der Regel nicht ausgezahlt, sondern können auf dem Kontokorrentkonto verbucht werden.
Verfügt der Anbieter nicht über eine Kontoverbindung in seinem Wohnsitzland, auf das Zahlungen per EU-Standardüberweisung vorgenommen werden können, ist payOS berechtigt, Zahlungen per Scheck zu leisten. Per Scheck vergütete Provisionsansprüche, die in einem Monat den Betrag von € 50,- unterschreiten, werden nicht ausgezahlt, sondern auf dem Kontokorrentkonto verbucht. Übersteigt der verbuchte Betrag € 50,-, so wird er bei der nächsten per Scheck vorgenommenen Zahlung an den Anbieter berücksichtigt.
Der Anbieter hat die Möglichkeit, Statistiken über Provisionen, Umsätze, Stornos und Gutschriften online einzusehen. Hierfür stellt payOS über die Webseite www.payOS.de einen geschlossenen Bereich für Anbieter zur Verfügung.
4.4 Änderung der Provision
payOS kann die sich aus dem Vertrag mit dem Anbieter ergebende Provision nach Ankündigung in Textform mit einer Mindestfrist von einem Monat bis zu deren Wirksamkeit (Stichtag) ändern.
Ist der Anbieter mit der Änderung nicht einverstanden, so besteht ein Kündigungsrecht, welches ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist mit Wirkung zum Stichtag ausgeübt werden kann.
Widerspricht der Anbieter den Änderungen nicht binnen zwei Wochen (der Zugang der Erklärung bei payOS ist maßgeblich) oder nimmt er trotz des Hinweises auf die Änderungen weiter Leistungen von payOS in Anspruch, so werden die Änderungen dem Anbieter gegenüber wirksam. Auf diese Rechtslage wird der Anbieter in der Vorankündigung besonders hingewiesen. Widerspricht der Anbieter einer ihn belastenden Klausel in den geänderten Bedingungen ausdrücklich, so ist payOS befugt, das Vertragsverhältnis unverzüglich zu kündigen.
4.5 Bearbeitung von Forderungspfändungen
Wird eine Forderung des Anbieters gegen payOS von Dritten gepfändet, so wird dem Anbieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,- als pauschaler Schadensersatz berechnet. Dem Anbieter ist der Nachweis gestattet, der Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
4.6 Bearbeitung von Anfragen der Steuerfahndung
Wird bezüglich der Vertragsbeziehung des Anbieters zu payOS eine Anfrage der Steuerfahndung des Finanzamtes hinsichtlich des Anbieters an payOS gestellt, so wird dem Anbieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,- als pauschaler Schadensersatz berechnet. Dem Anbieter ist der Nachweis gestattet, der Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
Mit der Online-Registrierung und gleichzeitiger Beauftragung des Dienstes von payOS durch den Anbieter kommt der Vertrag zustande und läuft zunächst für zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils zwölf weitere Monate, falls nicht eine der Parteien den Vertrag, wie in Ziff. 5.2 beschrieben, kündigt.
5.2 Kündigung
Der Vertrag ist sowohl von payOS als auch vom Anbieter mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit kündbar. Die Kündigung aus wichtigem Grund besteht unabhängig von dieser Regelung.
Ein wichtiger Grund, der payOS zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, besteht insbesondere in den folgenden Fällen:
Der Anbieter meldet Insolvenz an. Das Gleiche gilt, wenn Gläubiger des Anbieters den Insolvenzantrag stellen.
Der Anbieter verstößt gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen, zu denen insbesondere auch Verstöße gegen Ziff. 3.2-3.6 gehören.
Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen und kann an die letzte von dem Anbieter mitgeteilte Adresse versandt werden.
5.3 Nachvertragliche Pflichten des Anbieters
Auch nach Beendigung des Vertrages ist der Anbieter von digitalem Content verpflichtet, seine vertragsgegenständlichen Webseiten so lange gem. Ziff. 3.2 in Betrieb zu halten, wie Kunden aufgrund eines mit der IPPS Media GmbH abgeschlossenen Vertrages berechtigt sind, auf diese Seiten zuzugreifen.
6. Abtretung/Aufrechnung
6.1 Abtretung
payOS ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. payOS behält sich insbesondere vor, sämtliche Forderungen gegenüber dem Anbieter an ein Inkasso-Büro abzutreten und durch dieses geltend machen zu lassen. Der Anbieter ist in diesen Fällen berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen.
Die Abtretung von Forderungen des Anbieters aus dem Vertragsverhältnis bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch payOS. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
6.2 Aufrechnung
payOS ist berechtigt, mit sämtlichen Ansprüchen gegen den Anbieter aufzurechnen oder diese im Lastschriftverfahren von einem payOS mitgeteilten Konto des Anbieters einzuziehen, sofern sich der Anbieter mit dem Lastschriftverfahren einverstanden erklärt.
Der Anbieter darf mit eigenen Ansprüchen nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch payOS ausdrücklich anerkannt worden sind.
7. Haftung
7.1 Beschränkung der Ersatzpflicht
Für payOS sind sämtliche Inhalte der Webseiten der Anbieter fremde Informationen, für die diese selbst verantwortlich sind. Insbesondere sind die Anbieter für eventuell erforderliche Jugendschutzmaßnahmen, technische Sicherheitsmaßnahmen etc. verantwortlich.
payOS haftet bei vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen wegen Schäden des Anbieters grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, im Falle des Schuldnerverzugs und bei von payOS zu vertretener Unmöglichkeit der Leistung haftet payOS jedoch auch für jede schuldhafte Pflichtverletzung ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
7.2 Haftungsbegrenzung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden
Außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit von payOS und bei grob fahrlässigem Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von payOS auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3 Haftung gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen
Soweit die Haftung von payOS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von payOS.
7.4 Nichtgeltung der Haftungsbeschränkung in bestimmten Fällen
Die vorstehenden Beschränkungen der Haftung gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Regelungen, wie z.B. des Produkthaftungsgesetzes.
8. Datenschutz
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Anbieters richten sich nach Maßgabe der payOS-Datenschutzerklärung, die unter http://www.payos.de/central/public/datasecurity einzusehen ist.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen der Vertrags- und Geschäftsbedingungen
payOS behält sich das Recht vor, diese Vertrags- und Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung erfolgt nach dem in Ziffer 4.4 beschriebenen Verfahren. Änderungen der Vertrags- und Geschäftsbedingungen werden außerdem auf der Webseite www.payOS.de bekannt gegeben. Widerspricht der Anbieter nicht binnen zwei Wochen (der Zugang der Erklärung bei payOS ist maßgeblich) der Änderung der Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen oder führt der Anbieter das Vertragsverhältnis durch Nutzung der Leistung von payOS fort, so wird die Änderung dem Anbieter gegenüber wirksam. Auf diese Rechtslage wird der Anbieter in der Vorankündigung besonders hingewiesen.
9.2 Geltendes Recht / Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen von payOS oder diesen Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen sind das Amtsgericht Düren bzw. das Landgericht Aachen ausschließlich zuständig, sofern der Anbieter Kaufmann ist oder keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksamwerden dieser Bedingungen ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt.